Neue Datenschutz-Grundverordnung der EU

Am 25. Mai 2018 ist es soweit: Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (auch GDPR) tritt nach einer zweijährigen Schonfrist in Kraft.

Mit der neuen Regulation sollen die Daten von EU-Bürgern stärker geschützt und außerdem eine gemeinsame Grundlage für die nationalen Gesetzen innerhalb der EU geschaffen werden. Jede Organisation, die „persönliche Daten“ (Informationen, mit denen Individuum identifiziert werden könnte) von EU-Bürgern verarbeitet, ist davon betroffen.

Für Nutzer und Unternehmen gibt es nach dem 25. Mai einige Neuerungen: Der Nutzer erhält durch die neue Regelung neue Rechte, die es ihm unter anderem ermöglichen, die Herausgabe oder Löschung seiner Daten von Organisationen zu veranlassen. Unternehmen müssen nach dem 25. Mai eine Vielzahl an neuen Verpflichtungen erfüllen: Unter anderem müssen die Organisationen zur weiteren Verarbeitung von persönlichen Daten die aktive Zustimmung der Nutzer zu den jeweiligen Verarbeitungszwecken erhalten und diesen auch die Möglichkeit geben, ihre Zustimmung wieder zu entziehen.

 

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link

Top