Anerkennung von extern erbrachten Prüfungsleistungen
Ablauf
Erste Anlaufstelle für die Scheinanerkennung von extern erbrachten Prüfungsleistungen ist das Prüfungsamt, welches kontrolliert, ob eine erbrachte Prüfungsleistung grundsätzlich für eine Anerkennung in Frage kommt. Geben Sie dort an, für welchen Schein Sie sich die erbrachte Prüfungsleistung anerkennen lassen möchten [ausgenommen Pro-Seminare]. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen Laufzettel.
Nächste Anlaufstelle ist die Professur, die zuletzt die Veranstaltung gehalten hat, für die Sie sich die Prüfungsleistung anerkennen lassen möchten. Seitens des zuständigen Mitarbeiters an der jeweiligen Professur wird eine inhaltliche Äquivalenzprüfung vorgenommen als auch der Umfang der Prüfungsleistungen und die Schwierigkeit der Veranstaltung beurteilt.